Außergewöhnliche Reisen zu attraktiven Preisen
Reisebedingungen
für Teilnehmer an Gruppenreisen
1. Geltung der Allgemeinen Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die die CTS Gruppen- und Studienreisen GmbH (im Folgenden: CTS) mit Teilnehmern an Gruppenreisen (im Folgenden auch: Kunde) abschließt. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung unserer Reisebedingungen widerspricht.
2. Zustandekommen des Reisevertrages
Die Angebote von CTS sind freibleibend. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn CTS die Buchung des Kunden schriftlich bestätigt hat. Der Kunde ist an seine Buchung zwei (2) Wochen gebunden.
3. Leistungen
Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z.B. Wechsel von Charterflug auf Linienflug oder umgekehrt, Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie). Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von dem von uns zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht wird. Wenn die von CTS eingeschalteten Leistungsträger nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften Leistungen in zulässiger Weise abändern (Änderung von Fluggerät, Flugzeiten usw.), hat auch CTS das Recht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.
4. Preise
Wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, kann CTS den vereinbarten Reisepreis erhöhen, sofern sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten (z.B. Preise von Bahnen, Reedereien und Fluggesellschaften) oder die Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben) erhöht haben oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. Der Umfang der Preisänderung berechnet sich wie folgt: Ändern sich im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Reisebeginn die von uns aufzuwendenden Kosten für einzelne oben genannte Reisebestandteile, so werden wir den Reisepreis neu ermitteln, indem wir die Differenz aus dem ursprünglich kalkulierten und dem erhöhten Kostenanteil bestimmen und ohne weitere Aufschläge dem alten Reisepreis hinzufügen. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird CTS unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen. Preiserhöhungen von mehr als 5% des Reisepreises berechtigen den Kunden zum Rücktritt. Dieser hat im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise, wenn CTS in der Lage ist, diese Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Diesen Anspruch muss der Kunde unverzüglich nach unserer Erklärung geltend machen, spätestens innerhalb von einer Woche nach Mitteilung. Soweit die vereinbarten oder geänderten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen.
5. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins gem. § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch minimal 25 u und maximal 250 u pro gebuchter Person, fällig. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Fahrtbeginn bei CTS eingegangen sein. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen für das Jahr in gesetzlicher Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und die Geltendmachung desselben vorbehalten, wenn nicht der Kunde nachweist, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten hat. Die weiteren Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang des vollen Reisepreises zugesandt. Das postalische Risiko trägt der Kunde. Sollte der Kunde die Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, ist CTS berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt des Kunden/Entschädigungsanspruch
Im Falle eines Rücktritts des Kunden vor Reisebeginn kann CTS eine Entschädigung verlangen, die wie folgt in % des Reisepreises berechnet wird:
- bis 35 Tage vor Reisebeginn: 10%
- bis 22 Tage vor Reisebeginn: 20%
- bis 15 Tage vor Reisebeginn: 30%
- bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50%
- bis 3 Tage vor Reisebeginn: 65%
- ab 2 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 80%
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldetem Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht vorhandenen Schadens unbenommen. Wenn schon Reiseunterlagen versendet wurden, kann eine Kostenerstattung in jedem Fall nur erfolgen, wenn der Kunde alle Beförderungstickets und sonstigen Reisedokumente unverzüglich an CTS zurücksendet.
7. Reisemängel
Unsere Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind unverzüglich gegenüber dem verantwortlichen Reiseleiter oder telefonisch, per eMail oder Fax gegenüber CTS direkt anzuzeigen. CTS haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z.B.: Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Besuch von Sportveranstaltungen, Museums- bzw. Ausstellungsbesuche, gesondert zu buchende Ausflüge etc.). Sofern wir derartige Zusatzleistungen vermitteln, kennzeichnen wir derartige Zusatz- bzw. Fremdleistungen in der Reisebeschreibung und im Reisevertrag ausdrücklich als Fremdleistungen. Der Haftungsausschluss für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen; hier übernimmt CTS insbesondere keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Anfahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen. Wenn eine Transferleistung als Fremd- bzw. Zusatzleistung lediglich vermittelt wird, werden wir diese ebenfalls in der Reiseausschreibung bzw. im Angebot als solche ausdrücklich kennzeichnen. Ansprüche des Kunden nach § 651 c bis 651 f BGB verjähren in Abweichung von der gesetzlichen Regelung in einem Jahr; die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
8. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von uns beauftragten Leistungsträgers verantwortlich sind. Im übrigen gilt § 651 h Abs. 2 BGB. Kommt es infolge Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, wird CTS im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-und Devisenbestimmungen ist der Kunde bzw. Teilnehmer selbst verantwortlich. CTS haftet nicht für die Visabeschaffung. Die ggf. von CTS herausgegebenen Länderinformationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.
Stand: 11.07.2009

